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Ehe oder Konkubinat: Was ist besser für die Vorsorge?

Eins ist klar: Heiraten muss heute niemand mehr für das gemeinsame Glück. In der Schweiz leben fast die Hälfte aller kinderlosen Paare unverheiratet zusammen, also im Konkubinat. Längst sind beide Formen des Zusammenlebens akzeptiert, doch gleichgestellt sind sie nicht. Unverheiratete tragen rechtlich höhere Risiken, Eheleute zahlen mehr Steuern. Beides lässt sich optimieren. Zumindest, wenn man weiss wie – und es frühzeitig anpackt.

 


Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit unseren Partnern bei
 


Verheiratet? Das musst Du wissen:


 

Mit der Ehe beginnt auch die rechtliche Zweisamkeit. Das heisst, vieles ist nun automatisch geregelt, etwa Risikoschutz, ehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Erbanspruch oder der Vorsorgeausgleich für den kinderbetreuenden Elternteil.

Es gibt aber auch Nachteile: Zum Beispiel herrscht nun auch steuerlich Zweisamkeit, sprich Euer jeweiliges Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet, sind dadurch höher und werden wegen der Steuerprogression mehr belastet.

1. Steuern sparen
Als verheiratetes Paar bezahlst Du mehr Steuern, also musst Du optimieren, wo es nur geht. Löhne und Arbeitssituationen (angestellt, selbständig, Vollzeit, Teilzeit) können verschieden sein, es ist komplex. Doch darin liegen viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Dafür kannst Du Expert*innen zu Rate ziehen, die Dich individuell beraten. Eines der besten Mittel: Einzahlungen in die Säule 3a mit privaten Spar- und Vorsorgeinvestitionen.

2. Lebensversicherung
Kein schöner Gedanke, aber was, wenn Du mit dem gemeinsam aufgebauten Leben plötzlich allein dastehst? Dann ist hoffentlich eine Lebensversicherung für Unfall, Krankheits- oder Todesfall da. Sie sichert Ehepartner*innen und Kinder finanziell ab. Tritt kein Lebensrisiko ein, habt ihr eine wertvolle Sparanlage, die ausbezahlt wird. Ausserdem können sich die Vorsorge-Ein- und -Auszahlungen auch steuerlich günstig auswirken. Du erhältst also Absicherung, Sparguthaben und Steuervorteil.

3. Erwerbsunfähigkeit
Meist wenn Kinder kommen, gibt es einen Hauptverdiener oder eine Hauptverdienerin. Fällt sie oder er dauerhaft aus, kann es für die ganze Familie knapp werden. Umso wichtiger ist es, sich gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Da hier unterschieden wird zwischen krankheits- und unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit, musst Du Dich zur obligatorischen Unfallversicherung auch für den Krankheitsfall absichern. Statistisch kommt Erwerbsausfall wegen Krankheit sogar viel häufiger vor.

4. Altersvorsorge
Die spätere Pension setzt sich aus den ersten beiden Säulen und Eurer privaten Vorsorge zusammen. Verdient bei einem Paar die eine Hälfte deutlich weniger, oder arbeitet wegen der Kinderbetreuung Teilzeit, müsst ihr über eine faire Ausgleichslösung nachdenken. Am besten mit Expert*innen, die eine für Euch passende, ergänzende Altersvorsorge aufzeigen können. Hier gibt es mehr Infos zum  Pension Gender Gap.


Du lebst im Konkubinat? Das musst Du wissen: 


 

Paare im Konkubinat zahlen weniger Steuern, leben freier, aber rechtlich eben auch ungeschützter. Du musst vieles, das für Eheleute im Zivilrecht geregelt ist, selbst aufgleisen. Also statt des Eherechts viele einzelne Verträge.

Zu der finanziellen Optimierung kommen im Konkubinat noch rechtliche Absicherungen hinzu. Die wichtigsten vier sind:

1. Konkubinatsvertrag
Lebt ihr ohne Trauschein zusammen, gibt es keine güterrechtlichen Regelungen und gegebenenfalls keinen Anteil am Vermögen des Partners oder der Partnerin. Was auf die jeweilige Person lautet, gehört ihr – auch bei Auflösung des Konkubinats.

Wenn nicht klar geregelt ist, wem was gehört, welche Vermögenswerte gemeinsam gehalten werden und wer wie viel in die Vermögenswerte des Partners oder der Partnerin investiert hat, kann dies bei Auflösung des Konkubinats – auch in einem Todesfall – zu Meinungsverschiedenheiten oder Streit führen. Mit dem Konkubinatsvertrag schafft ihr verbindliche Klarheit. Er sollte ein Vermögensinventar auflisten und festhalten, wer sich finanziell mit wie viel am gemeinsamen Leben beteiligt.

2. Sorgerecht fürs Kind
Unverheiratete Eltern müssen ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Andernfalls gilt allein die Mutter als sorgeberechtigt. Mit dem Sorgerecht klärt ihr am besten auch ein allfälliges Umgangsrecht und vereinbart den Unterhalt. Auch hier gilt: Finanziell klare Verhältnisse schaffen Sicherheit und machen bei einer Trennung aus einer schlimmen Situation nicht eine unzumutbare.

3. Todesfall
Für Paare im Konkubinat gibt es keine staatliche Witwen- oder Witwerrente. Kinder erhalten eine AHV-Waisenrente, doch deckt diese nur Grundbedürfnisse ab. Pensionskassen kennen zum Teil und unter bestimmten Voraussetzungen Lebenspartnerrenten – jedoch oft nicht ohne vorherige Anmeldung. Ihr müsst also unbedingt Schritte unternehmen und allenfalls eine private Vorsorge treffen, um finanzielle Engpässe zu verhindern und den Lebensstandard halten zu können.

4. Erbrecht
Nach Gesetz steht ihr in keinem erbrechtlichen Verhältnis zueinander. Es gilt die Erbfolge zugunsten der nächsten Blutsverwandten. Um Euer Geld der Partnerin oder dem Partner zukommen zu lassen, braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag. Beachten müsst ihr: Ihr werdet in der Regel mit einer Erbschaftssteuer belegt, die kantonal verschieden ist. Je nach Kanton sind Steuerbefreiungen, Steuerfreibeträge, privilegierte Besteuerung oder gar Steuern von bis zu 40% möglich.

To Do-Liste für das Unromantische:

Ehe

Konkubinat

  • Steuern sparen
  • Lebensversicherung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Altersvorsorge
  • Konkubinatsvertrag
  • Sorgerecht fürs Kind
  • AHV bei Todesfall
  • Erbrecht

Hausrat-, Haftpflichtversicherung
Eine gemeinsame Versicherung spart Kosten. Achtet darauf, dass ihr die neue Versicherungssumme anpasst.

Rechtsschutz
Eine geteilte Rechtsschutzversicherung genügt. Einfach Police ändern auf «Familie».

Fahrzeugversicherung
Passt bei der Versicherung genau an, wer Halter*in und wer Hauptnutzer*in des jeweiligen Fahrzeuges ist. Sonst kommt es im Schadensfall zu Komplikationen.

Banken, Ämter, Versicherungen
Erstellt eine jeweilige Vollmacht, um im Ausnahmefall füreinander handlungsfähig zu sein.

Patientenschutz
Wer im gemeinsamen Haushalt lebt, hat bei medizinischen Fällen ein Auskunfts- und Vertretungsrecht. In der Praxis empfiehlt sich eine zusätzliche Auskunftsvollmacht. Und in der Patientenverfügung hältst Du fest, wie Du behandelt werden möchtest.

Urteilsunfähigkeit
In der Ehe gilt ein gesetzliches Vertretungsrecht. Im Konkubinat nicht. Deshalb unbedingt einen Vorsorgeauftrag abschliessen.

Erwerbsunfähigkeit
siehe Spalte «Ehe»
 

Altersvorsorge
Ob verheiratet oder im Konkubinat: Als Paar mit Kindern müsst ihr Pensionskasse, 2. Säule und Säule 3a mit einer Expertin oder einem Experten checken. Damit ihr später nicht ohne vollständige Begünstigung dasteht.

Babypause, Elternzeit
Wer mehr zu den Kindern schaut, zahlt weniger in die AHV. Anders als in der Ehe gibt es keinen staatlichen Vorsorgeausgleich. Ein Grund mehr, private Altersvorsorge zu treffen.

Checkliste gecheckt? Jetzt empfehlen wir Expert*innen
Ob verheiratet oder im Konkubinat lebend für Euch stimmt, entscheidet Ihr nach persönlicher Vorliebe. Und genauso persönlich solltet Ihr Euch beraten lassen.

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